Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwisschenschaft), Veranstaltung: K-HS 31205 Regionalpolitik in der erweiterten EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Kontext des Lobbying in der Europäischen Union (EU) werde ich die Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen im Rahmen der Regionalpolitik der EU untersuchen. Dies geschieht am Beispiel von Interessengruppen aus Großbritannien (GB) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Mein Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von Interessenverbänden zu ihren Landesregierungen und zur EU. Stellvertretend für die jeweiligen Interessengruppen in GB und der BRD werde ich je eine Interessengruppen der Industrie untersuchen. Hierfür habe ich mich für die jeweiligen Arbeitgeberverbände, stellvertretend für alle ansässigen Interessenverbände, den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Confederation of British Industry (CBI), entschieden. Begleitet wird diese Untersuchung von folgender Leitfrage:welche Wirkung hat die Regionalpolitik im Kontext der Europäisierung intermediärer Strukturen auf nationalstaatlicher Ebene? Die Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich durch zwei wesentliche Aspekte, zum einen theoretisch (wo wird die Macht ausgeübt) und zum anderen praktisch (wo muss ich meine Interessen anbringen und wie muss ich vorgehen), denn die zunehmende Vergemeinschaftung schränkt die staatliche Handlungsfähigkeit ein. Kohler-Koch et al. (2004:229) wiesen darauf hin, dass es hier "(...) nicht mehr um die Einflussnahme partikularer gesellschaftlicher Interessen auf den das Gemeinwohl verkörpernden Staat, sondern um die Funktionsleistung von Verbänden für effizientes Regieren" geht. Für die Beantwortung der Leitfrage werde ich zunächst die Interessenvermittlung in den betrachteten Ländern (GB und BRD) begutachten. Der Durchführung dieser Untersuchung geht eine Operationalisierung der Arten der Interessenvermittlung voraus. Hierfür greife ich auf die in der Literatur gängige Typologie zurück, da wir hier einem Vertreter des Korporatismus und einen Vertreter des Pluralismus vor uns haben. Diese Entscheidung viel bedingt durch die hier vorherrschenden systemischen Gegensätze, denn mit Großbritannien betrachte ich einen pluralistischen Staat, der erst mit bzw. durch die Reformen der Regierung Thatcher wirklich pluralistisch wurde und vorher schwach korporatistisch (vgl. Cowles 2001:163) war, was sich durchaus als interessante Angelegenheit im Rahmen dieser Untersuchung entpuppen könnte. [...]
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