Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Universität Lüneburg (Rechtslehrstuhl), Veranstaltung: Europäisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat supranationale Züge die sie von allen anderen internationalen und europäischen Organisationen unterscheidet. Die verschiedenen Institutionen der Union haben koordinierende Aufgaben. In den verschiedenen Verträgen ist festgelegt, welche Befugnisse die einzelnen Institutionen haben.1 Die Organe der Gründungsverträge sind: - das Europäische Parlament, - der Ministerrat, - die Kommission, - der Europäische Gerichtshof. Das Europäische Parlament und der Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Europäischen Gemeinschaften ( EGKS, EWG und Euratom ) zuständig. Der EGMinisterrat und die EG-Kommission entstanden erst am 1. Juli 1967 durch eine Fusion der Organe. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 1. November 1993 haben sich beide umbenannt. Sie heißen jetzt Europäische Kommission und Rat der Europäischen Union ehemals EG- Ministerrat. In der folgenden Ausarbeitung sollen der Europarat, der Europäische Rat und der Ministerrat hinsichtlich ihrer Bedeutung und Stellung in der Europäischen Union vorgestellt werden und gegeneinander abgegrenzt werden. Dabei wird zunächst auf den Europarat eingegangen, da es sich nicht um eine Institution der Europäischen Union handelt. Die Entstehung und Entwicklung, seine Organe sowie Aufgaben und Ziele des Europarates sollen dargestellt werden. Der Europäische Rat als Vereinigung der Staats- und Regierungschefs der EUMitgliedstaaten und der Rat der Europäischen Union werden ebenfalls nach ihren Funktionen und Zielen beschrieben.