Mit dem Begriff des Europarechts wird allgemein das Recht der drei Europäischen Gemeinschaften umschrieben. Seit dem In-Kraft-Treten des Maastricht-Vertrages, des Vertrages von Amsterdam und des Nizza-Vertrages gewinnt auch das Recht der Europäischen Union als Teil des Europarechts immer mehr an Bedeutung. Das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die man ebenfalls unter den Begriff Europarecht im weiteren Sinne fassen könnte, bleiben hier unberücksichtigt. Europarecht wird hier als Recht der EU und der EG verstanden.
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