Die Mehrzahl der Bürger Europas steht der europäischen Integration gleichgültig gegenüber. Dieser Dichotomie müssen sich Juristen annehmen, denn Fragen der bürgerlichen Identität und der sozialen Legitimation sind eng mit dem Recht verbunden. Ulrich Haltern macht anhand einer kulturtheoretischen Analyse des Rechts die Unterschiede zwischen der Imagination des Politischen im Nationalstaat und in der Europäischen Union sichtbar. Die Unterschiede spiegeln sich im Recht: Recht ist nicht gleich Recht. Diese theoretische Erkenntnis wird an der europäischen Rechtspraxis in den Bereichen des Warenverkehrs, des Rechtsschutzes, der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft erprobt. Dabei wird deutlich, daß der EuGH die Union aus ihrer Fixierung zwischen Interesse und Vernunft zunehmend in den Bereich kollektiven Willens und damit nationalstaatlicher Imagination des Rechts und des Politischen führt. Geboren 1967; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie und Direktor des Munich Center for Law and the Humanities an der LMU München.
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