Mit dem "Vertrag über eine Verfassung für Europa" wurde in der EU ein konstitutionelles Dokument erarbeitet, das den Begriff der "Verfassung" erstmals auch jenseits des klassischen Nationalstaats für sich beansprucht. Über diese begriffliche Analogie hinaus teilt der Verfas-sungsvertrag eine Vielzahl von Merkmalen mit seinen nationalen Vorläufern. Wie ist dieses Phänomen angesichts der von Wissenschaft und Politik immer wieder konstatierten Unvergleichbarkeit des europäischen Integrationsprozesses zu erklären? Ziel dieser Studie ist es, aus konstruktivistischer Perspektive den Einfluss tief verwurzelter nationaler Verfassungstraditionen auf den europäischen Konstitutionalisierungsprozess anhand unterschiedlicher Modelle über die Bildung und Aushandlung konstitutioneller Präferenzen zu analysieren. Konkret wird dabei untersucht, inwiefern die Delegierten des Europäischen Konvents bei der Ausarbeitung des europäischen Verfassungsvertrags von ihren nationalen konstitutionellen Erfahrungen geleitet wurden. Es zeigt sich, dass die 'Verfassung der EU' in erster Linie auf die Symbolik nationaler Verfassungen zurückgreift: Durch die Schaffung einer einheitlichen Verfassungsurkunde, die Ikonographie (Hymne, Fahne, Motto), die Etablierung von Kompetenzkategorien und den klassischen Duktus der Gewaltenteilung unterscheidet sich der Verfassungsvertrag auch am deutlichsten von den bisherigen Etappen im Konstitutionalisierungsprozess der EU.
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