Qualitätsmanagement (QM) ist seit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-Richtlinie) am 1. Januar 2006 verpflichtende Aufgabe aller an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren. Laut § 9 der Richtlinie überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten erstmalig die Wirksamkeit und den Nutzen des Qualitätsmanagements im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne der Richtlinie. Aus diesem Anlass hat der Unterausschuss Qualitätssicherung (UA QS) des G-BA im September 2011 die Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement (AG QM) mit dieser evaluativen Aufgabe beauftragt. Die vorliegende Arbeit stellt die Herangehensweise, die angewandte Methodik und die Ergebnisse im Rahmen der Evaluation durch den G-BA dar. An dieser vom G-BA mit einer hohen Priorität versehenen Aufgabe wurde in den Gremien des G-BA noch im laufenden Jahr 2013 intensiv gearbeitet. Dieses Thema hat aus diesem Grunde einen starken Aktualitätsbezug und zudem eine hohe Relevanz, da sich der G-BA auch in Zukunft im Rahmen weiterer Evaluationen mit den Auswirkungen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung auseinanderzusetzen hat. Ein wesentlicher Fokus der vorliegenden Arbeit liegt zum einen auf der methodischen Vorgehensweise des G-BA und zum anderen auf den Ergebnissen der Evaluation und den daraus gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der Wirksamkeit und Nutzen von QM. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der anschließenden Untersuchung von Gründen für die vom G-BA festgestellte - und dies sei schon an dieser Stelle vorausgeschickt - schwache Evidenz bezüglich der Wirksamkeit und Nutzen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung. In einem abschließenden Schritt soll untersucht werden, ob es Lösungsansätze gibt, die gegebenenfalls zu einer Verbesserung der Abbildung der Wirksamkeit und Nutzen bei künftigen Evaluationen durch den G-BA beitragen können.
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