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Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Psychologie - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Leipzig (Psychologisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Die frühe Kindheit ist die bedeutsamste Phase des Lebens, die Auswirkungen auf die gesamte weitere Entwicklung hat. Zahlreiche Studien belegen, welch schwerwiegende Folgen Versäumnisse in der gesundheitlichen oder sozialen Betreuung nach sich ziehen können. Aus diesem Grund sind belastete Eltern mit Kindern zwischen 0 - 3 Jahren in besonderem Maße auf so genannte Frühe Hilfen angewiesen, die die Chancen für ein gesundes Aufwachsen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Psychologie - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Leipzig (Psychologisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Die frühe Kindheit ist die bedeutsamste Phase des Lebens, die Auswirkungen auf die gesamte weitere Entwicklung hat. Zahlreiche Studien belegen, welch schwerwiegende Folgen Versäumnisse in der gesundheitlichen oder sozialen Betreuung nach sich ziehen können. Aus diesem Grund sind belastete Eltern mit Kindern zwischen 0 - 3 Jahren in besonderem Maße auf so genannte Frühe Hilfen angewiesen, die die Chancen für ein gesundes Aufwachsen nachhaltig steigern sollen. Wie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz zu lesen war, hat der Kinderschutz in Deutschland „ … in den letzten Jahren auf Grund der verbesserten Rechtsgrundlagen im Achten Buch Sozialgesetzbuch … sowie im Kindschaftsrecht des BGB, der Aktivitäten der Länder im Rahmen von Kinderschutzgesetzen und Modellprogrammen, vor allem aber der konsequenten und nachhaltigen Qualifizierung der örtlichen Praxis in den Jugendämtern und bei den freien Trägern ein hohes Niveau erreicht“. Dabei darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass zeit-gleich angesichts vererbter Exklusionslagen zunehmend häufiger komplexe Problemstellungen auftreten, die oft nur mit Hilfe öffentlicher Institutionen zu bewältigen sind. Diese weisen jedoch bereits innerhalb ihrer Systeme eine hohe Spezialisierung und Aufgabenteilung auf und benötigen bei der Kooperation untereinander ihrerseits tatkräftige Unterstützung. Im Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat, wurde aus diesem Grund u. a. der Aus- und Aufbau flächendeckender Netzwerke im Bereich der Frühen Hilfen verankert. Als zu beteiligende AkteurInnen sind dabei explizit alle relevanten Institutionen wie Jugendämter, Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Beratungsstellen, Polizei, Familiengerichte usw. auf-geführt. Doch bereits in den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Ansätze von Bund und Ländern, Kooperationen der Unterstützungssysteme auf dem Gebiet des Kinderschutzes voranzutreiben. Zu nennen wären hierbei das Modellprojekt "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Gründung des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ im Jahr 2007.