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Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Informatik - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anwendung der EVB-IT beschränkt sich nicht nur auf die öffentliche Hand, sondern auch in der Privatwirtschaft wird gerne auf die Vertragsmuster zurückgegriffen. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sind ausgewählte Teile der Abnahmeklauseln der EVB-IT System-AGB, nämlich die dort getroffenen Regelungen bzgl. Funktionsprüfungszeiträumen, der Mängelklassifizierung und der stillschweigenden Abnahme in Form einer konkludenten Abnahme bzw. einer…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Informatik - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anwendung der EVB-IT beschränkt sich nicht nur auf die öffentliche Hand, sondern auch in der Privatwirtschaft wird gerne auf die Vertragsmuster zurückgegriffen. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sind ausgewählte Teile der Abnahmeklauseln der EVB-IT System-AGB, nämlich die dort getroffenen Regelungen bzgl. Funktionsprüfungszeiträumen, der Mängelklassifizierung und der stillschweigenden Abnahme in Form einer konkludenten Abnahme bzw. einer Abnahmefiktion. Ziel ist es, die Frage zu beantworten, ob diese Regelungen für Unternehmen, die sich bei ihrer AGB-Gestaltung an denen des EVB-IT Systems orientieren, komplett unbedenklich sind, sie kein rechtliches Risiko mit sich bringen und eine direkte Übernahme sinnvoll erscheint. Hierbei wird auf die Sicht des Auftragnehmers als AGB-Verwender abgestellt. Zur Klärung dieser Frage, wird im ersten Schritt kurz auf die Entstehung des EVB-IT Systemvertrags und dessen AGB, seiner vertragstypologischen Einordnung und der rechtlichen Bedeutung der werkvertraglichen Abnahme eingegangen um ein grundlegendes Verständnis zu schaffen, welches fortführend benötigt wird. Nachfolgend prüft der zweite Schritt die genannten Regelungen bzgl. deren Wirksam- und rechtlicher Bedenklichkeit, wobei sich an passende Rechtsprechung gehalten wird, um Spielräume und Grenzen in der Klauselgestaltung zu erläutern. Zuletzt wird die Ausarbeitung mit einem abschließenden Fazit, welches die eingangs aufgeworfene Leitfrage beantwortet, beendet.