Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeines Ist das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht. Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Hierdurch soll eine größere Rechtssicherheit gewährleistet werden. Das Übereinkommen gilt für alle EG-Mitgliedsstaaten Allgemeines (2) Am 19. Juni 1980 wurde ein zur Unterzeichnung aufgelegtes Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vorgelegt. Es wurde beschlossen ein Protokoll zu erstellen, das die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes für die Auslegung des Übereinkommens übertrug, noch bevor das Übereinkommen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist. Allgemeines (3) Satzung und Verfahrensordnung wurden an den europäischen Gerichtshof übertragen. Am 19. Dezember 1988 wurde in Brüssel durch das erste geschlossene Protokoll die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes übertragen.
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