Bei C.F. Müller ist bereits in fünfter Auflage das "Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht" von Professor Robert Uerpmann-Wittzack erschienen.
Die Reihe
Der Band fügt sich in die Reihe "Unirep" ein. Für beinahe alle Fächer des Ersten Juristischen
Staatsexamens bietet diese Reihe eine meist sehr gute Examenswiederholung. Dabei sind die Ausführungen…mehrBei C.F. Müller ist bereits in fünfter Auflage das "Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht" von Professor Robert Uerpmann-Wittzack erschienen.
Die Reihe
Der Band fügt sich in die Reihe "Unirep" ein. Für beinahe alle Fächer des Ersten Juristischen Staatsexamens bietet diese Reihe eine meist sehr gute Examenswiederholung. Dabei sind die Ausführungen grundsätzlich am Stil eines Lehrbuches ausgerichtet, bauen aber mal mehr oder weniger Fälle ein, die teilweise als Beispiele dienen, teilweise aber auch ausführlich gelöst werden.
Der Autor
Professor Ueprmann-Wittzack lehrt an der Universität Regensburg Öffentliches Recht und Völkkerrecht.
Der Aufbau
Der Titel des Bandes würde zunächst erwarten lassen, dass im Vordergrund das Allgemeine Verwaltungsrecht steht, während das Prozessrecht einen Annex darstellt. Tatsächlich das genaue Gegenteil der Fall. Der Autor baut seine Ausführungen letztlich um den Aufbau der Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Die Frage etwa, wann ein Verwaltungsakt nichtig, wann nur rechtswidrig und damit anfechtbar ist, behandelt Uerpmann-Wittzack unter der Überschrift "Begründetet der Klage". Dieser Aufbau hat einen großen Vorteil: Er entspricht den wohl häufigsten Klausuren im Verwaltungsrecht, wo - im Gegensatz zu Zivil- und Strafrecht - Fragen des Prozessrechts nicht nur selten bzw. als Zusatzfrage vorkommen, sondern in beinahe jeder Klausur zu lösen sind.
Der Inhalt
Auch inhaltlich vermag dieses Examens-Repetitorium vollauf zu überzeugen. Der Umfang ist mit 160 Seiten relativ knapp gehalten; dies ist einer knappen und gezielten Schreibweise des Autors zu verdanken. Der Band richtet sich bewusst nicht an Anfänger und kann daher auf viele Ausführungen verzichten oder sie nur kurz andeuten. Das ermöglicht eine Konzentration auf das wesentliche und auf die Inhalte, die auch bei einem Examenskandidaten noch der Vertiefung bedürfen. Die Fälle, die der Autor bietet, werden allerdings leider nie vollumfänglich gelöst; das ist etwas schade, spart aber andererseits wieder Platz und Zeit.
Fazit
Dieser Band ist vollumfänglich jedem zu empfehlen, der vor dem Examen nochmals das Allgemeine Verwaltungsrecht vertiefen will.