Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens und ermöglicht eine auf das Verständnis der Grundlagen und der Zusammenhänge des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts setzende Wiederholung des examensrelevanten Stoffs. Inhaltlich ist die Stoffauswahl auf das Unerlässliche beschränkt; auf die gängige Ausbreitung aller möglichen Fallkonstellationen und auf die Darstellung aktueller Entscheidungen wurde bewusst verzichtet, nicht jedoch auf die Veranschaulichung von Problemen durch einzelne Beispiele. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die Darstellung orientiert sich dabei an der Umsetzung vorhandenen Wissens in eine Falllösung: Das Examinatorium arbeitet intensiv mit Aufbauhinweisen, Prüfungsschemata und Formulierungstipps. Einzelne examensrelevante Spezialbereiche des Allgemeinen Verwaltungsrechts, etwa das Staatshaftungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsrecht, werden schlank, auf die Bedürfnisse der Examenskandidaten ausgerichtet, dargestellt.
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