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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: B, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Abstract: Forschung und Entwicklung gewinnen in der sich zur Hochtechnologie wandelnden Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind die Unternehmen auf den globalen Märkten zu immer neuen Innovationen gezwungen, um ihr Geschäft auszuweiten oder ihre Stellung zu behaupten. Parallel zu dieser Entwicklung findet eine Internationalisierung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: B, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Abstract: Forschung und Entwicklung gewinnen in der sich zur Hochtechnologie wandelnden Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind die Unternehmen auf den globalen Märkten zu immer neuen Innovationen gezwungen, um ihr Geschäft auszuweiten oder ihre Stellung zu behaupten. Parallel zu dieser Entwicklung findet eine Internationalisierung der Kapitalmärkte statt. Investitionen sind frei von örtlicher Bindung. Dadurch entstehen zwei Probleme für die externe Rechnungslegung. Zum einen verlangen die global agierenden Kapitalgeber nach einer international vergleichbaren Rechnungslegung, zum anderen wird von den Unternehmen eine transparente Berichterstattung verlangt, die das Unternehmen realitätsnah abbildet. Der „true-and-fair-view“ Grundsatz der Rechnungslegungsstandards US-GAAP und IAS wird diesen Anforderungen besser gerecht als das deutsche Handelsrecht. Bei der bilanziellen Behandlung von Aufwendungen für F&E besteht im deutschen Handelsrecht ein grundsätzlicher Unterschied zu den international vorherrschenden anglo-amerikanischen Rechnungslegungsstandards der US-GAAP und der IAS. Das im deutschen Handelsrecht verankerte Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene, immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB steht einer international vergleichbaren und transparenten Berichterstattung im Wege. Hinsichtlich des leitenden Grundsatzes der deutschen Rechnungslegung, dem Gläubigerschutz, hat dieses Bilanzierungsverbot seine Berechtigung. Die folgende Arbeit geht der Frage nach, ob das Bilanzierungsverbot für Aufwendungen der F&E gemäß § 248 Abs.2 HGB vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen berechtigt existent ist.