Der FAC-1 Allianz-Rahmenvertrag ist ein Mehrparteienvertrag zur integrierten Projektabwicklung, der die wichtigsten Elemente der Zusammenarbeit der Allianz-Mitglieder regelt und sich als Rahmenvereinbarung wie ein Schirm über bestehende bilaterale Vertragsbeziehungen spannt. Unter diesem 'Schirm' bleiben die traditionellen bilateralen Rechtsverhältnisse, also z.B. ein herkömmlicher Generalunternehmervertrag zwischen Bauherrn und Generalunternehmer, ein Architektenvertrag zwischen Bauherrn und Architekt etc., erhalten. Neben Mechanismen zur frühzeitigen Integration der ausführenden Unternehmen bietet er systemische und organisatorische Strukturen zur Förderung eines kooperativen Zusammenwirkens aller beteiligten Parteien und damit die Basis zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung produktivivätssteigernder Maßnahmen. Zudem bietet FAC-1 als Mehrparteienvertrag eine Grundlage bessere Grundlage zur Implementierung eines einheitlichen BIM -Systems als traditionelle bilaterale Vertragsverhältnisse. FAC-1 wurde in englischer Sprache von Prof. David Mosey, Direktor am King's College in London Centre for Construction Law and Dispute Resolution, als ein flexibler Standardvertrag, der von jedem Bauherrn für die Beschaffung eines Bau-, Dienstleistungs- oder Liefervertrags oder für die Integration damit verbundener Vergabeverfahren verwendet werden kann, entwickelt. FAC-1 ist ein strategischer Standardvertrag, der eine beliebige Anzahl von Projekten und/oder traditionellen bilateralen Verträgen für Bau-, Dienstleistungen, und/oder Lieferanten verbindet und integriert. Sie erhalten den Vertrag als ausfüllbare PDF-Datei. Autoreninfo: Prof. David Mosey, PhD ist seit 2013 Direktor des Centre of Construction Law and Dispute Resolution am King's College in London. Zuvor war er 33 Jahre als Rechtsanwalt tätig. PPC2000 brachte ihm 2009 die Auszeichnung 'Constructing Excellence 'Achiever of the Year''. Tätigkeiten u.a. im Sultanat Oman, als Justitiar britischer Botschafter und als Vorsitzender der Arbeitsgruppe 'The Future of Partnering and Procurement' machen Mosey zu einer namhaften Adresse für Expertise rund um Bauprojekte. Dr. Wolfgang Breyer ist Gründungspartner der Kanzlei Breyer Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit dem Entwurf und der Verhandlung nationaler und internationaler Bauverträge (insbesondere FIDIC, PPC2000, NEC) und ist als Schiedsrichter und Adjudikator in komplexen baurechtlichen Streitigkeiten tätig. Dr. Breyer ist Chairman der International Construction Law Association (ICLA) und Mitglied der ASG (Alliance Steering Group) und ist bei zahlreichen Großbauvorhaben baubegleitend beratend involviert. Prof. Stefan Leupertz war bis 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem für das Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Er ist Gründer der 'Leupertz Baukonfliktmanagement' und als Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator in Bau- und Anlagenbausachen tätig. Darüber hinaus ist Prof. Leupertz Präsident des Deutschen Baugerichtstages und Mitglied des Vorstandes der International Construction Law Association (ICLA). Zudem ist er als Dozent des Studiengangs International Construction Practice and Law (MBE) an der Universität Stuttgart tätig. Prof. Dr. Antje Boldt ist Fachanwältin für Vergaberecht und für Bau- und Architektenrecht, Partnerin der Sozietät ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Partnerschaft mbB, Autorin zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags e.V., Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius, Mediatorin, Schlichterin und Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit).
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