Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfändung eines Bruchteils auf.
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