Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2008 im Fachbereich AdA Gastronomie / Hotellerie / Tourismus, Note: 1,2, Poppe&Neumann (IHK Frankfurt), Veranstaltung: Ausbildereignungsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Richtlernziel umfasst sehr allgemein gehaltene Angaben mit hohem Abstraktionsniveau und legt die allgemeine Richtung des Ausbildungsabschnittes fest. Das Richtlernziel lautet nach § 4 Nr. 6 der Ausbildungsordnung "Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung". Vom Richtlernziel leitet sich das Groblernziel ab. Es besitzt einen mittleren Grad an Eindeutigkeit und ist relativ konkret formuliert. Das Groblernziel dieser Unterweisung besteht darin, den Auszubildenden zu lehren, selbständig einen Tisch für ein Menü einzudecken. Das Feinlernziel bestimmt genau das gewünschte Endverhalten des Auszubildenden und besteht vorliegend darin, dass der Auszubildende am Ende der Unterweisung ein 3-Gänge Menü in der Praxis selbständig, sauber, fachgerecht und zeitsparend eindecken kann.
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