Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den wirtschaftsrechtlichen Aspekten des sogenannten Factoring. Gegenwärtig nimmt Factoring an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung weltweit stark zu. Laut statistischen Daten gab es im Jahr 2018 185 Factoring-Anbieter und 43.830 Factoring-Kunden. Das Umsatzvolumen der deutschen Factoring-Branche aus dem Jahr 2018 betrug 244,3 Milliarden Euro. Obwohl Factoring keine neue Erfindung ist, war der Begriff Factoring in Deutschland bis zu den späten Fünfzigerjahren unbekannt. Der erste Factoring Vertrag wurde im Jahr 1958 von der Mittelrheinischen Kreditbank Dr. Horbach & Co. FK in Mainz abgeschlossen. Damals erlebte Factoring großen Erfolg in Deutschland, weil viele deutsche Unternehmer unterkapitalisiert waren und sich aufgrund des Factoring-Verhältnisses über den ständigen Bargeldzufluss freuten.
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