Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11 Punkte, Universität Regensburg, Veranstaltung: Probleme der strafrechtlichen Irrtumslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Fahrlässigkeit auch als Irttumskonstellation gedeutet werden kann. Ein Fahrlässigkeitstäter weiß ja schließlich nicht zur Gänze, was er tut. Beispielsweise kennt er nicht den vollen Umfang des von ihm gesetzten Risikos, geschweige denn, welche dogmatischen Voraussetzungen sich hierbei ergeben können.
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