Wie selektiert die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs Fälle einer Situation und wann darf sie die strafrechtliche Aufarbeitung der Situation beenden? Der Autor argumentiert, dass das Rom-Statut dem in der Praxis nicht umsetzbaren Grundsatz des Legalitätsprinzips folgt. Verfahrenseinstellungen können innerhalb des Check-and-Balance Systems des Art. 53 Rom-Statut legitimiert werden. Es enthält Opportunitätsklauseln und Regeln ihrer gerichtlichen Kontrolle. Dadurch können sowohl die Verfahren in einzelnen Fällen (Fallselektion) als auch in der Situation als Ganzes (Situation Completion) rechtssicher eingestellt und überprüft werden. So entsteht eine Alternative zur aktuellen Praxis intransparenter Ermessensentscheidungen.
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