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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: keine, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Erziehungswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Familiensoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung der Armut in der Bundesrepublik Deutschland kann seit 1950 in fünf Abschnitte unterteilt werden. Der verlorene 2. Weltkrieg rief im Nachkriegsdeutschland der späten 40er und frühen 50er Jahre Armut, Not und Elend hervor. Vor allem „Witwen, Waisen, Kriegsversehrte unter den Kriegsopfern, Vertriebene, Flüchtlinge und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: keine, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Erziehungswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Familiensoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung der Armut in der Bundesrepublik Deutschland kann seit 1950 in fünf Abschnitte unterteilt werden. Der verlorene 2. Weltkrieg rief im Nachkriegsdeutschland der späten 40er und frühen 50er Jahre Armut, Not und Elend hervor. Vor allem „Witwen, Waisen, Kriegsversehrte unter den Kriegsopfern, Vertriebene, Flüchtlinge und Ausgebombte“ waren von Hunger und Kälte betroffen und litten unter den Kriegszerstörungen und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch. In Berlin hatte jede fünfte Familie nur einen Raum zum Wohnen zur Verfügung, drei bis vier Familien teilten sich oftmals nur eine Wohnung und 7 Millionen Menschen waren obdachlos. Allgemein fehlte es an täglichen Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Essen und Heizmittel. Jedoch wurde sowohl die Armut als auch die enorme Arbeitslosigkeit weder von der Gesellschaft noch von der Politik als nachteilig gesehen, da im Grunde genommen fast jeder von dieser Situation betroffen war, niemand etwas besaß und man sich mit aller Kraft bemühte das zerstörte Deutschland wieder aufzubauen. In den 50er Jahren zeichnete sich bereits eine „Wende von der Armut des Volkes zur Armut des Einzelnen“ ab. Ausgelöst wurde diese Wende durch das Soforthilfegesetz von 1949, das durch das Lastenausgleichsgesetz im Jahre 1952 abgelöst wurde. Schon 1953 wurde bei der Sozialhilfedebatte hauptsächlich über die unzureichende Versorgung von Sozialhilfeempfängern diskutiert und weniger über die von Armut bedrohten Arbeitslosen, kinderreichen Familien und älteren Menschen. „Als Beginn der dritten Phase kann die aus dem Jahr 1961 stammende Reform des seit 1924 geltenden Fürsorgerechtes bezeichnet werden. Das ab 1962 geltende Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bewirkte die ‘Individualisierung’ der staatlichen Fürsorge in Form persönlicher Hilfen in Ausnahmesituationen, beispielsweise bei Krankheiten oder Behinderungen als Armutssache.“ Dabei geht es um die Gewährleistung einer Mindestsicherung eines menschenwürdigen Daseins. Durch diese Reform wurde die armutspolitische Epoche beendet und durch das Wirtschaftswunder und den Erfolg der sozialen Marktwirtschaft trat das Phänomen der kollektiven Armut des Volkes in den Hintergrund. Die materielle Armut wird nur noch als Notlage von sozialen Randgruppen gesehen. [...]