Inhaltsangabe:Einleitung: Die PR-Branche versucht Moral und Ethik ihrer Arbeit durch Kodizes zu sichern. Allein in Deutschland existieren drei Kodizes und eine Richtlinie, die von der Deutschen Public Relations-Gesellschaft (DPRG) in deren Ethikkommission festgehalten werden. Diese führt unter anderem den Code d¿Athènes und den Code de Lisbonne als berufsmoralische Normenkataloge. Hinzu kommen Sieben Selbstverpflichtungen eines DPRG-Mitglieds, welche 1995 als ethische Grundlinien in die DPRG-Leitlinien übernommen wurden. Der Deutsche Rat Public Relations (DRPR) errichtete unter anderem 1997 die DRPR-Richtlinie für den Umgang mit Journalisten. Träger des DRPR sind die DPRG, die Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA), der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) und die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung (de¿ge¿pol). Aber wie sieht die Einhaltung der Moral und Ethik in der Praxis aus? An einem Fallbeispiel der PR-Agentur Flaskamp AG mit Sitz in Berlin soll ein Regelverstoß dargestellt werden. Das Thema ist deshalb relevant, da es interessant erscheint, ob die aufgestellten Moral- und Ethikgrundsätze und das Verstoßen dagegen gerügt wird und die Institution, die gegen einen oder mehrere Grundsätze verstoßen hat, in der Öffentlichkeit angeprangert wird. Das Exempel: Das Bundesministerium für Wirtschaft bot als Kunde der Agentur Flaskamp im Jahr 2007 deutschen Regionalzeitungen über die Agentur öffentliche politische Veranstaltungen und Redaktionsbesuche durch den Staatssekretär an und stellte dafür Gegenfinanzierungen durch Anzeigen in Aussicht. Im Klartext heißt das: Für positive Berichterstattung der angesprochenen Medien über die Arbeit der Agentur Flaskamp werden im Gegenzug die Schaltung von Werbeanzeigen des Bundeswirtschaftsministerium sowie der mitwirkenden Industrie- und Handelskammer (IHK) in Aussicht gestellt. Die Kampagne hieß ¿Dialogtour - Impulse für Wachstum¿. Flaskamp ist eine Kommunikationsagentur für strategische Beratung (Consulting) und setzt strategisch definierte Maßnahmen über alle Kommunikationskanäle hinweg um (Campaigning). Die Agentur soll den Regionalzeitungen genaue Vorgaben wie Vor- und Nachberichterstattung zu den jeweiligen Veranstaltungen, Berichterstattung über den Redaktionsbesuch des Bundeswirtschaftsministeriums etc. gemacht haben. Eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme zu den Koppelungsgeschäften wurde dem Verfasser dieser Arbeit telefonisch von der Agentur verweigert. Mindestens eine [...]
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