Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Ruhr-Universität Bochum (Institut für Unternehmensführung), Veranstaltung: Mergers&Acquisitions, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Phänomen der „feindlichen Übernahme“ hat in Deutschland erst Anfang der neunziger Jahre an Präsenz gewonnen und spielt schon infolge der rechtlichen Rahmenbedingungen eine deutlich geringere Rolle als in den USA oder Großbritannien. Trotzdem stieß die feindliche Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone AirTouch plc im November 1992 auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Deshalb wird kapitalorientierten Unternehmen nahe gelegt sich strategisch auf eine solche Situation einzustellen. Zum einen sollte das Unternehmen abwägen, welche Maßnahmen schon im Vorfeld ergriffen werden können, um sich für die Einstig unerwarteter Investoren unattraktiv zu machen. Zum anderen sind jedoch die davon ausgehenden rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen. In der vorliegenden Arbeit werden die folgenden Fragen beantwortet: •Warum sind Gesellschaften das Ziel feindlicher Übernahmen und warum sollen diese Attacken verhindert werden. •Mit welchen Maßnahmen kann der Vorstand einer öffentlich gehandelten deutschen Aktiengesellschaft den Angriff einer feindlichen Übernahme abwehren können. Hierbei soll insbesondere geprüft werden ob die EU-Richtlinie (Richtlinie 2004/25/EG) angewendet werden kann. Zur Klärung werden zunächst die feindliche Übernahme und Abwehrmaßnahmen begrifflich abgegrenzt. Anschließend werden die Merkmale übernahmegefährdeter Zielgesellschaften und Übernahmerichtlinie in Bezug auf Abwehrmaßnahmen diskutiert. Im Fokus dieser Arbeit stehen dabei die Motive, Kategorisierung und Bewertung der Abwehrmaßnahmen.