Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück, Veranstaltung: Wertpapieranalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Die weltweite Fusionswelle macht durch die Globalisierung auch an den Grenzen Deutschlands nicht halt. Das erkannte spätestens mit der wohl bisher spektakulärsten Fusion, der deutschen Mannesmann AG mit dem britischen Konkurrenten Vodafone Air Toch Plc., auch die Bundesregierung. Im Gegensatz zu den USA, wo sich unfreundliche Unternehmensübernahmen schon in den achtziger Jahren zu einer gängigen Unternehmensstrategie entwickelten, waren sie in Deutschland bis zu Übernahme von Mannesmann durch Vodaphone ein weithin unbekanntes Phänomen. Diese "freundliche" Fusion, die ursprünglich als "unfreundliche Übernahme" geplant war, führte zu einer von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Expertenkommission, die Empfehlungen für ein künftiges Übernahmegesetz erarbeitete. Diese Empfehlungen mündeten in dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Das WpÜG regelt die Übernahme aufgrund eines freiwilligen öffentlichen Angebotes oder einer Verpflichtung nach dem Gesetz von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) mit Sitz in Deutschland (§ 2 WpÜG). Anwendung findet das WpÜG bei allen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgeben und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Das Gesetz dient der Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und soll zudem die Interessen der Aktionäre auch im Sinne des "Marktes für Unternehmenskontrolle" schützen. Dies ist umso wichtiger als die Aktie als Anlageinvestition seit einigen Jahren in der BRD für private Anleger immer mehr an Attraktivität gewonnen hat. Es dürfte inzwischen unstrittig sein, dass das Übernahmeangebot ein probates Mittel darstellt um die Kontrolle über ein Unternehmen zu erhalten. In wieweit die Tui AG als Übernahmekandidat in Frage kommt soll in dieser Arbeit erläutert werden. Zum besserem Verständnis wird zunächst die Übernahme als solches thematisiert sowie die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen und mögliche Abwehrmaßnahmen.
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