Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: 2, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: T.H. Marshall unterscheidet in seinem Standardwerk „Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates“ (Marshall 1949 (1992)) zwischen drei verschiedenen Arten von Citizenship. In einem historischen Dreischritt fand über die Jahrhunderte eine Entwicklung von bürgerlichen (18.Jh.), über politischen (19.Jh.) hin zu sozialen (20.Jh.) Rechten statt. Letztere beschreiben das Recht auf Mindestmaß an wirtschaftlicher Grundversorgung, Sicherheit, Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale Rechte werden als ein wichtiges Element zur Herstellung von Chancengleichheit angesehen. Dem Staat wird dabei eine aktive Rolle zugeschrieben, da Teilhaberechte immer voraussetzungsvoll sind. Wenn zum Beispiel Mütter ihr Recht auf Arbeit wahrnehmen wollen, so muss der Staat Kindergartenplätze bereitstellen. In dieser Argumentation wird die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt als Möglichkeit zur Erreichung von Gleichheit zwischen den Geschlechtern betrachtet. Doch „women make claims as workers, but also as members of families, and they need programs especially to compensate for marriage failures and/or the need to raise children alone.“ (Orloff 1993: 308) Herkömmliche Wohlfahrtsstaatsanalysen erweisen sich demnach als gender-blind (vgl. Duncan 1998:199), da Indikatoren wie Familie, Frauenerwerbstätigkeit oder auch kulturelle Besonderheiten nicht integriert und somit „mit Hilfe nicht expliziter partikularer Selektionskriterien bestimmte Tatbestände und Zusammenhänge von vornherein ausgeschlossen werden.“ (Kulawik 1996:52) Feministische Forschung hat zum Ziel, den durch „Ausklammern von Aspekten der Steuerung und Organisation der Reproduktionssphäre“ entstandenen „blinden Fleck“ (Dingeldey 2002:5) durch einen „vollständigen Blick“ auf sozialpolitische Realitäten (vgl. Schunter Kleemann 1992:143) zu ersetzten. Ausgehend von der Typologie Gøsta Esping-Andersens (2.) soll in der vorliegenden Arbeit feministische Kritik vorgestellt werden (3.). Dabei lassen sich meines Erachtens zwei Richtungen identifizieren: Eine Gruppe von ForscherInnen gelangt mittels frauenspezifischer Indikatoren zu, mehr oder weniger, von Esping-Andersen abweichenden Ländereinteilungen (3.1) und versucht damit eine Neuorientierung der Typologie.