Walter Kargls Oeuvre folgt mit bemerkenswerten Schwerpunkten seiner Lebenszeitlinie. Seit Mitte der siebziger Jahre hat er sich mit Themen zu Jurisprudenz und Psychologie auseinandergesetzt: 'Was ist Sozialtherapie?', 'Jurisprudenz der Geisteskrankheit', 'Kriminalität und Psychoanalyse', 'Kritik des Schuldprinzips'. Bald folgte eine Ausrichtung an Rechtssoziologie und Rechtstheorie: 'Kommunikation kommuniziert?', 'Instrumentalität und Symbolik der positiven Generalprävention', 'Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht'. In diesen interdisziplinären Zusammenhang sind seine rechtsdogmatischen Arbeiten zu Fragen des Allgemeinen Teils und zu ausgewählten Schwerpunkten des Besonderen Teils eingebettet. Auch dem Strafprozessrecht ist Walter Kargl verbunden, stets rechtstheoretisch und rechtsstaatlich geleitet. Seine originelle Sicht eines inter- und intradisziplinär gedeuteten Strafrechts, die sich zugleich durch Begriffsschärfe und an Grundrechten orientierte Zugriffsbegrenzung auszeichnet, ist für das ebenso umfassende wie konsequente Werk unseres Kollegen, Lehrers und Freundes prägend. In dieser Orientierung hat er - rechtspolitisch immer höchst wach - den Nomos-Kommentar zum StGB seit dessen zweiter Auflage im Jahr 2005 maßgeblich mitgestaltet, wissenschaftlich kreativ und stets einer menschenrechtsfreundlichen' Perspektive verpflichtet.
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