Als die Nationalsozialisten 1933 die Macht übernahmen und daran gingen, auch die Feuerwehren in ihre Kriegsvorbereitungen einzubeziehen, waren die wesentlichen Grundlagen hierfür längst ausgearbeitet: Seit 1926 war es Deutschland offiziell erlaubt, einen zivilen Luftschutz aufzubauen. Und es waren Feuerwehringenieure, die schon frühzeitig in den Brandschutzkräften das Rückgrat der Schadensbekämpfung in einem Zukunftskrieg sahen. Um aber überhaupt als Instrument des zivilen Luftschutzes einsetzbar zu sein, organisierten die neuen Machthaber das öffentliche Feuerlöschwesen in beispiellos radikaler Weise um: Autoritäre, zentralistische Führungsstrukturen traten an die Stelle bürgerlich-genossenschaftlich geprägter Selbstverwaltungsorgane. Technische und organisatorische Probleme, an deren Lösung die Feuerwehren bisher gescheitert waren, wurden nun von zwei Reichsministerien teils in Kooperation, teils konkurrierend bearbeitet. Den durch den Luftschutz bewirkten Modernisierungsschüben stand bis zum Ende des "Dritten Reiches" ein chronisches Kompetenzgerangel innerhalb der "Kriegsspitzengliederung" als neu geschaffenes Problem gegenüber. Im vorliegenden Bericht wird dieses Kapitel deutscher Feuerwehrgeschichte in einem größeren historischen Kontext detailliert nachgezeichnet.
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