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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität zu Köln (Institut für Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Vorbereitungsseminar für das Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll das Instrument der fiktiven Schadensberechnung von Mängelbeseitigungskosten, welche in der Vergangenheit ein solches Mittel zur Schadensersatzberechnung darstellte, im Kontext der Mängelgewährleistung im Baurecht näher beleuchten. Zunächst wird folgend anhand des kürzlich entschiedenen Urteils des BGH vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17, welches die Anwendung der fiktiven…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität zu Köln (Institut für Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Vorbereitungsseminar für das Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll das Instrument der fiktiven Schadensberechnung von Mängelbeseitigungskosten, welche in der Vergangenheit ein solches Mittel zur Schadensersatzberechnung darstellte, im Kontext der Mängelgewährleistung im Baurecht näher beleuchten. Zunächst wird folgend anhand des kürzlich entschiedenen Urteils des BGH vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17, welches die Anwendung der fiktiven Schadensberechnung im Baurecht nun ablehnt, aufgezeigt. Bei diesem wollte die Kl. den Schaden nicht beheben, gleichzeitig aber Schadensersatz fordern und der Frage der Schadensberechnung entscheidende Bedeutung zukam. Anschließend wird auf der Grundlage dieser Entscheidung ausführlich mit Rückgriff auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des BGH das Instrument der fiktiven Schadensberechnung vertiefend erläutert. Im Falle eines Schadenseintritts an einem Bauwerk i.F. eines Sach- oder Rechtsmangels i.S.v. § 622 Abs. 2, Abs. 3 BGB zum maßgeblichen Zeitpunkt – dem Gefahrenübergang, welcher in baurechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich die Abnahme gem. § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt – stehen dem Besteller die Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts gem. der §§ 634, 635 BGB zu, sofern diese nicht ausgeschlossen sind. Nach einem vorrangigen, aber nicht erfüllten Nacherfüllungsanspruch steht dem Besteller u.a. die Möglichkeit zu, vom Werkunternehmer Schadensersatz zu verlangen. Praktisch wichtig für den Geschädigten ist dann in erster Linie die Frage, wie sich der Umfang des vom Werkunternehmers geschuldeten Schadensersatzes ermitteln lässt. Hier setzt diese Arbeit an und untersucht das Verfahren der fiktiven Schadensberechnung genauer.
Autorenporträt
Ich habe im Januar 2023 meine jur. Staatsprüfung (Erste Prüfung) am OLG Köln und den universitären Schwerpunkt im Unternehmensrecht mit der Schwerpunktarbeit zum Thema ¿Mehrheitsklauseln in Personengesellschaften anhand der Otto- und Schutzbereich II-Entscheidung des BGH¿ an der Universität zu Köln abgelegt und damit zugleich den Abschluss ,Magister iuris¿ erworben. Ab April 2023 beginne ich außerdem meinen Master of Laws - LL.M. an der Fernuniversität Hagen als Fernstudium neben dem bald beginnenden Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Düsseldorf. Neben dieser Beschäftigung arbeite ich seit 2020 in einem Notariat - zwischenzeitlich auch in Vollzeit - als Werkstudent. Außerdem bin ich ehrenamtlich in der LawClinic der Universitäten Düsseldorf und Bonn sowie der Mietrechts-LawClinic der Universität zu Köln als (studentischer) Rechtsberater tätig. In meiner Freizeit gehe ich der Schiedsrichterei (¿ ) nach.