Während der globalen Finanzkrise sahen sich Hoheitsträger in vielen Staaten veranlasst, zur Wiederherstellung der Finanzmarktstabilität in individuelle Rechtspositionen von Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie Staatsgläubigern einzugreifen. Einen zentralen Prüfstein der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Aufarbeitung dieser Eingriffe bilden in allen untersuchten Rechtsordnungen verfassungs- und völkerrechtliche Garantien des Privateigentums. Auf dieser Grundlage erschließt Michael W. Müller die strukturbildende Funktion des Eigentums für das öffentliche Finanzmarktrecht. Dabei zeigt er, dass das Institut grund- und menschenrechtlichen Eigentumsschutzes in der Lage ist, den Konflikt individueller Anlage- und kollektiver Stabilitätsinteressen theoretisch abzubilden. Durch seine rechtsvergleichende Analyse gewinnt der Autor Prinzipien für den hoheitlichen Umgang mit Finanzkrisen, die Gegenstand einer internationalen Verständigung sein könnten. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes; Magister Artium und Juristische Examina in München; Diploma in the Law of the European Union, Europäisches Hochschulinstitut, Florenz; LL.M., Cambridge, UK; Promotion zum Dr. jur. in München mit Aufenthalten in Durham, NC (Duke Univ.) und Cambridge, MA (Harvard Univ.); Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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