Mit einem besonderen Augenmerk auf die Beteiligung von Mitarbeitern setzt die FlexCo neue Maßstäbe im Gesellschafts- und Steuerrecht. Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals erleichtert den Zugang zur Haftungsprivilegierung und senkt die Mindeststeuerlast, was gerade für Start-ups von unschätzbarem Wert ist. Die Neuerungen bei der Anteilsübertragung sollen zu einer Beschleunigung und Entbürokratisierung führen und somit modernen Ansprüchen gerecht werden. Trotz der Notwendigkeit eines Notariatsakts für die Gründung hat die FlexCo dank deutlich mehr Flexibilität und Finanzierungsmöglichkeiten das Potenzial die Rechtsform der Zukunft zu werden. Inhalt bezieht sich auf Österreichisches Recht. Zusatznutzen mit Mehrwert: externe Verlinkungen sowie interne Verlinkungen zu Verweisen und vom Inhaltsverzeichnis.
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