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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Geschichte, Lehrstuhl für osteuropäische Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: Zwangsmigration und ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits über sechzig Jahre ist es nun her, dass die damalige ostdeutsche Bevölkerung, jenseits von Oder und Neiße das bittere Schicksal der Vertreibung erleiden musste. Vielen der Betroffenen brachten die Jahre 1945 bis 1951, auf welche sich die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Geschichte, Lehrstuhl für osteuropäische Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: Zwangsmigration und ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits über sechzig Jahre ist es nun her, dass die damalige ostdeutsche Bevölkerung, jenseits von Oder und Neiße das bittere Schicksal der Vertreibung erleiden musste. Vielen der Betroffenen brachten die Jahre 1945 bis 1951, auf welche sich die Arbeit hauptsächlich beziehen wird, unerträgliches Leid, zeitweilige oder aber dauerhafte Verluste von nahe stehenden Menschen und nicht selten sogar den eigenen Tod. Für die meisten Betroffenen sollte das Verlassen der Heimat nur eine „Übergangslösung“ darstellen, keiner glaubte, wie es dann doch gezwungenermaßen geschehen musste, der Heimat für immer den Rücken kehren zu müssen. Lange Zeit konnte und wollte man sich daher mit dem bitteren Schicksal nicht abfinden, zu tief saßen die Peinigungen, zu arg schmerzte der Heimatverlust. So bildete der Rechtsstatus der Ostgebiete vor der Wiedervereinigung 1990 einen großen Teil der offenen deutschen Frage. Die Ostpolitik der westdeutschen Verfassungsorgane zielte unter Adenauer noch bis Mitte der 1960er Jahre auf eine Revision von Vertreibung und Abtrennung ab. Vehement berief man sich auf das Völkerrecht und diverse völkerrechtliche Verträge, wie die Haager Landkriegsordnung und die Atlantik – Charta. Ein Wandel durch Annäherung vollzog sich erst mit der neuen Ostpolitik der großen Koalition unter Willy Brandt von 1966 und später verstärkt durch die sozialliberale Koalition ab 1969, bedingt vor allem durch den biologischen Prozess (Sterben der älteren Betroffenengenerationen) sowie durch die Integration der Vertriebenen und ihrer Nachkommen in die Gesellschaft ihrer neuen Heimat. Um diese Gewalttaten, welche Polen und Russen während der Flucht und Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat verübten, besser einschätzen zu können, wird der Versuch unternommen, die Ereignisse während Flucht, Vertreibung und auch danach mit der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechtserklärung der UNO vom 10.12.1948 in Verbindung zu bringen, um Verstöße gegen geltendes Menschen- und Völkerrecht herauszuarbeiten.