Studien zum politischen System des Kaiserreichs nehmen einen festen Platz in der historischen Forschung ein. Differenzierte Untersuchungen zur Funktionsweise des Föderalismus im Kaiserreich bleiben jedoch Ausnahmen. Im Vergleich zur Mitwirkung des Reichstags oder einzelner Parteien am Politiksetzungsprozess tritt die Bedeutung des föderalen Organs Bundesrat in der Forschung eher zurück. Im vorliegenden Band wird die föderale Teilhabe exemplarisch an drei Gesetzgebungsprozessen im Bereich der Sozialpolitik untersucht. Anhand der Genese des Unfallversicherungsgesetzes von 1884, des Abänderungsgesetzes von 1900 und der Reichsversicherungsordnung von 1911 werden die föderale Mitwirkung und der Wandel föderaler Mitwirkung herausgearbeitet. Dabei liegt der Fokus nicht verengt auf dem Verfassungsorgan Bundesrat, sondern es werden sowohl formelle wie informelle Strukturen und Prozesse berücksichtigt, die für die Teilhabe der Einzelstaaten am Politiksetzungsprozess entscheidend waren.
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