Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,7, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Föderalismus kennzeichnet sich nicht durch eine umfassende Entkoppelung der Aufgabenbereiche der verschiedenen staatlichen Ebenen, sondern vielmehr durch eine Verflechtung, welche sich in der Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie in einer Aufteilung der Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Vollzugskompetenzen ausdrückt (Art. 77 GG, Art. 30 GG bzw. Art. 70 GG). So obliegt z.B. der Länderebene grundsätzlich zur Ausführung von Bundesgesetzen und der Bund kann bzw. konnte durch seine Kompetenzen im Bereich der konkurrierenden (Art. 72, 74 GG) bzw. Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG aF) die legislative Arbeit der Länder deutlich beeinflussen. Gerade diese Ausformung des Föderalismus geriet in Deutschland in den vergangenen Jahren immer stärker in die Diskussion. Als Kritikpunkte wurden hier eine unklare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit,2 eine damit verbundene Verschleierung des politischen Prozesses für den Bürger, eine Tendenz zur Blockade des Systems sowie Verzögerungen und Ineffizienz ausgemacht. Untersuchungsgegenstand dieser Seminararbeit ist somit die Föderalismusreform 2006. Aufgrund des begrenzten Umfanges dieser Arbeit erscheint eine Eingrenzung der Analyse der Reform jedoch auf die genannten Bereiche angebracht. Um sich einer Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zu nähern, soll zunächst die politikwissenschaftliche Theorie auf Erklärungsmodelle für die Reformhemmnisse untersucht und die herausgearbeiteten Ansätze und Thesen anschließend einer Würdigung unterzogen werden. In der Folge soll die Föderalismusreform einer eingehenden Betrachtung sowie Bewertung unterzogen werden. Zum Zwecke dieser Analyse werden die eingangs gewonnenen Erkenntnisse über Theoriemodelle und -ansätze der Anwendung finden.