Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Seminar: Verwaltungsreformen, Sprache: Deutsch, Abstract: Drei Elemente machen heute den institutionellen Kern des deutschen Bundesstaates aus: Der Exekutivföderalismus mit der ,funktionalen' Aufteilung von Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder, die Bundesratskonstruktion (einschließlich der ergänzenden Ministerkonferenzen und sonstigen Beratungs- und Beschlussgremien) und schließlich die finanzwirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Steuerverbund als Kernelement. Diese Kernelemente sind es jedoch auch, die von den meisten Kritikern am derzeitigen Bild des Föderalismus als unbedingt reformbedürftig angesehen werden. Es fällt nun nicht schwer zu verstehen, dass eine Reform der Kernelemente mit Sicherheit die Art Reform ist, die am schwierigsten durchzusetzen ist, was mitunter erklärt, warum bisher sämtliche Reformanläufe in der Geschichte der Bundesrepublik, in Bezug auf die föderativen Strukturen und Elemente, nicht in gewünschtem Maße durchgesetzt werden konnten. Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich nun mit diesen reformbedürftigen Kernproblemen und möchte aufzeigen, welche Gesichtspunkte insbesondere einer Neugestaltung bedürfen und wie diese möglicherweise aussehen könnten. Den Anfang machen die Gesetzgebungskompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern und die damit einhergehende zunehmende Zentralisierung und der Autonomieverlust der Länder, sowie die Rolle des Bundesrates. Dies ist auch gleichzeitig der Schwerpunkt dieser Arbeit. Der zweite Punkt ist die Finanzverfassung und sämtliche damit verbundene föderalistischen Elemente und der dritte Aspekt ist die Reformbedürftigkeit des deutschen Föderalismus bezüglich der Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern in der Europäischen Union. Aufgrund der Tatsache, die ich im Laufe dieser Arbeit noch belegen werde, dass die Reform des Föderalismus noch nicht abgeschlossen ist und bisher nur ansatzweise mögliche Lösungen präsentiert wurden, werde ich keine klaren Unterscheidungen zwischen den bereits im Koalitionsvertrag der Regierung bestehenden und den noch ausstehenden Reformen machen. Ich werde hingegen grundsätzlich auf existente Mängel und, in Ansätzen, auf denkbare Lösungswege hinweisen.
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