Förderbanken, unter denen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Deutschland die bedeutendste ist, haben den Auftrag, gezielt dort finanzielle Hilfe zu leisten, wo der Markt aus strukturellen Gründen versagt, z.B. Anschubfinanzierung für Unternehmensgründungen, Hilfe bei der Kapitalmarktfinanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen. In der "Brüsseler Verständigung II" wurde geregelt, dass deutsche Förderbanken diesen Auftrag weiter wahrnehmen können, sofern sichergestellt ist, dass die Förderungen wettbewerbsneutral verlaufen. Andere deutsche Besonderheiten, wie beispielsweise Gewährträgerhaftung und Anstaltslast für Sparkassen und Landesbanken sind bereits entfernt worden. Obwohl der Förderauftrag festgeschrieben ist, kommt es in der Öffentlichkeit immer wieder zur Diskussion, inwiefern die Förderbanken tatsächlich wettbewerbsneutral fördern. Geschäftsbanken sehen sich einer ungerechten Benachteiligung ausgesetzt, da Förderbanken aufgrund der staatlichen Garantie eine besonders günstige Refinanzierung realisieren können, und so konkurrenzlos günstige Angebote machen können.
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