Im Zuge des neuen Unternehmenssteuerreformgesetztes vom 14. August 2007 wurde auch der § 7g Einkommensteuergesetz grundlegend neu geregelt. Diese Änderung führt zu erheblichen Änderungen für Unternehmer und Unternehmen. Die bisherige Ansparabschreibung - auch Ansparrücklage genannt - ist durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Mit ihr soll die Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Betriebe verbessert und deren Investitionswille bereits in der Planungs- und Ansparphase gefördert werden. Ferner wird beabsichtigt, aus der Ansparabschreibung, die eines der letzten Steuersparmodelle für den Mittelstand darstellt, einen echten Investitionsanreiz zu schaffen sowie eventuelle Missbrauchsmöglichkeiten zu unterbinden bzw. zukünftig zu vermeiden. Zu diesem Zweck eröffnet § 7g Einkommensteuergesetz Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine Rücklage zu bilden. Die sich hieraus ergebenden steuerlichen Vorteile (z. B. Höhe der Abzugsbeträge, Investitionszeitraum, Art der Wirtschaftsgüter) und steuerlichen Nachteile (z. B. Verschlechterungen für Existenzgründer und Freiberufler) für kleine und mittlere Betriebe werden in dieser Studie dargestellt sowie kritisch gewürdigt.
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