Inhaltsangabe:Einleitung: Der nach der Bundestagswahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 räumt angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks einer Reform der Unternehmensteuer mit international wettbewerbsfähigen Steuersätzen Priorität ein. Die Unternehmensteuerreform 2008 ist unter diesem Gesichtspunkt mit dem Ziel von der Bundesregierung in Angriff genommen worden, das deutsche Steuerrecht für Unternehmer im internationalen Vergleich mit anderen Staaten attraktiver zu machen. Aufgabe der Bundesregierung ist es, diese Modernisierungen und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands mit umfassenden Reformmaßnahmen entscheidend voranzubringen. Daher soll durch die Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 das Unternehmensteuerrecht grundlegend fortentwickelt und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisiert werden. Diese Reform muss neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80 Prozent in dieser Rechtsform organisiert sind. Neben der Senkung der Unternehmens-Steuersätze geht die Reform mit einer Vielzahl weiterer Änderungen einher. Beispielhaft sind zu nennen: - Abschaffung der degressiven AfA. - Modifikation der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. - Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer. - Begünstigung thesaurierter Gewinne bei ertragstarken Personengesellschaften. - Einführung einer Abgeltungssteuer für private Anleger. - Einführung eines Investitionsabzugsbetrags. - Änderung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Den Gesetzesentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Bundestag am 24.05.2007 angenommen und der Bundesrat hat dem Gesetz am 06.07.2007 zugestimmt. Das UntStRefG wurde dann am 14. August 2007 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 17. August 2007 veröffentlicht. Im Zuge des neuen UntStRefG vom 14. August 2007 wurde auch der § 7g Einkommensteuergesetz grundlegend geändert und neu gefasst. Die Änderung des § 7g EStG führt zu erheblichen Änderungen für Unternehmer und Unternehmen. Die bisherige Ansparabschreibung, auch Ansparrücklage genannt, ist durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Mit ihr soll die Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Betriebe verbessert und deren Investitionswille bereits in der Planungs- und Ansparphase gefördert werden. Ferner wird beabsichtigt, aus der [...]
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