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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel (Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar Betriebliche Steuerlehre 2005, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steuerhoheit wird seit jeher als ein fundamentales Prinzip und als Ausdruck staatlicher Souveränität angesehen. Oftmals auch als Sympathiebarometer der Regierungen aufgefaßt, nimmt die Steuerpolitik einen prominenten Platz in den Medien über die Staatsgrenzen hinaus ein. Darüber hinaus übt die Besteuerung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel (Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar Betriebliche Steuerlehre 2005, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steuerhoheit wird seit jeher als ein fundamentales Prinzip und als Ausdruck staatlicher Souveränität angesehen. Oftmals auch als Sympathiebarometer der Regierungen aufgefaßt, nimmt die Steuerpolitik einen prominenten Platz in den Medien über die Staatsgrenzen hinaus ein. Darüber hinaus übt die Besteuerung von Unternehmen und Haushalten als eine der wichtigsten Stellschrauben makroökonomischer Politik enormen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Staates aus. Vor diesem Hintergrund wird die Brisanz der Einflußnahme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf nationale Steuervorschriften verständlicher. Insbesondere in der Europäischen Union mit der EU-Osterweiterung am 1. April 2004 ist der steuerliche Wettbewerbsdruck zwischen den Mitgliedsstaaten gestiegen. Gleichzeitig stehen die Mitgliedsstaaten vertraglich unter dem zunehmenden Druck, das nationale Steuerrecht dem Gemeinschaftsrecht anzupassen. Die oftmals unterschiedliche Auslegung des Europäischen Gemeinschaftsvertrags (EGV) und dessen Regelungsziele von Klägern und Finanzgerichten führte in den letzten 25 Jahren zu einer Reihe von Verhandlungen vor dem EuGH. Die Urteile des EuGH waren nicht nur auf nationaler Ebene für die jeweiligen Finanzgerichte von Relevanz sondern hatten auch Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel dieser Arbeit, einen Beitrag zum Verständnis der Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht zu leisten. Der Schwerpunkt liegt aufgrund der betriebswirtschaftlichen Relevanz in der Analyse der Konsequenzen bisheriger Urteile des EuGH für die Unternehmensbesteuerung. Andere Steuerbereiche, für die ebenfalls Auswirkungen beobachtbar sind, sollen hier nicht detailliert behandelt werden. Kapitel 2 befaßt sich mit Grundlagen zur EuGH-Rechtsprechung und den Grundsätzen, die bei ihr vor dem Gerichtshof zur Anwendung kommen. Zwei themenbezogene Urteile, die weitreichende Auswirkungen auf das nationale Steuerrecht haben, werden in den Kapiteln 3.1 und 3.2 vorgetragen und unter Bezugnahme auf vorige Grundsatzurteile analysiert. Kapitel 3.3 bezieht eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur direkten Unternehmensbesteuerung in diese Analyse ein. Einige der durch die Entscheidungen her-vorgerufenen Änderungen des deutschen Steuerrechts werden in Kapitel 4 hervorgehoben.

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