Mémoire (de fin d'études) de l'année 2007 dans le domaine Droit - Autres systèmes juridiques, Comparaison de droits, note: 13, Universität des Saarlandes, langue: Français, résumé: Die Behandlung der Fälle der Leistungserschwernis, die im deutschen Recht unter den Stichworten "Wegfall der Geschäftsgrundlage" und "Unmöglichkeit", im englischen Recht unter dem Titel "Frustration", aber auch "Hardship" und schließlich im französischen Recht unter dem Titel "Impossibilité" und "Imprévision" diskutiert werden, zeigt uns vergleichsweise anschaulich und eindringlich die unterschiedlichen juristischen Lösungen eines häufigen und aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch sehr praxisrelevanten Problems auf. Die rechtsvergleichende Würdigung des behandelten Themas konnte sich nur aus einer intensiven und ausführlichen Darstellung der historischen Entwicklung der einzelnen Rechtsinstitute ergeben. Methodisch hat sich der Autor deshalb dafür entschieden, das Fallrecht (und zwar nicht nur das für das englische Recht typische Case-Law) stark und ausführlich einzubeziehen und darzustellen. Entsprechend dem "Case-Law approach" von Basil Markesinis ermöglicht dies dem Leser sich schneller in das ihm (noch) fremde Recht hineinzuarbeiten. Erst and der höchstrichterlichen Rechtssprechung zeigt sich die tatsächliche Handhabe eines Rechtsproblems, welches sich durch eine Normexegese wohl nicht erschließen lässt, abgesehen einmal von der Heranziehung der Motive des Gesetzgebers. Der von Markesinis beschriebene "factual approach" erlaubt somit ein gewisses "Hineinversetzen" in die fremde Rechtsordnung. Neben die Jurisprudenz tritt die Darstellung derjenigen Normen, die sich mit diesem Problemkreis befassen. Interessant ist in diesem Zusammenhang das französische Reformprojekt "Catala", benannt nach dem französischen Professor Pierre Catala, der das Projekt dem französischen Justizminister vorgestellt hat. Schließlich soll ein kurzer Blick auf die transnationalen Projekte und Vorschläge geworfen werden. In diesem Sammelsurium von Vorschlägen, die von verschiedenen Institutionen, wie etwa der Lando-Kommission, dem Unidroit-Institut, den PECL aber auch auf Ebene des UN-Kaufrechts (CISG) entworfen wurden, finden sich viele brauchbare Ansätze, die letztlich auf die Ideen der untersuchten Rechtsordnungen zurückgehen.
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