Magisterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ziel dieser Arbeit ist es, zu beleuchten, wie das Bundeskanzleramt seine Aufgaben seit 1949 wahrgenommen hat. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf formale und informelle Prozesse gelegt und deren Bedeutung für die Arbeitsweise des Amtes untersucht. Geht man davon aus, daß im "Gerüst (verwaltungs-)rechtlicher und formeller Kompetenzen und Befugnisse in einer bürokratischen Organisation ... mannigfaltige (i.d.R. unvorhergesehene) informelle Prozesse" wirken2, so stellen sich in bezug auf die Organisation und Arbeitsweise des Kanzleramtes folgende Fragen: Wie war das Amt in den einzelnen Kanzlerschaften formal organisiert bzw. aufgebaut? Wie entwickelt sich seine Organisationsstruktur von 1949 bis heute?3 Inwiefern wirken sich in dem formalen Aufbau des Amtes informelle Prozesse auf dessen Arbeitsweise aus? Welche Bedeutung haben informelle Prozesse für die Informations- und Koordinierungstätigkeit des Bundeskanzleramtes? Trägt das informelle Moment zu einer Verbesserung der Aufgabenerfüllung des Amtes bei? Außerdem ist ein ständiges Augenmerk auf informelle Vorabklärungen und ihre Wirkung auf die formal zu treffenden Entscheidungen zu legen. Um all diese Fragen beantworten zu können, ist es zunächst notwendig, die Bedeutung der Begriffe ,formal' und ,informell' für den Gebrauch in dieser Untersuchung genau zu bestimmen (Kapitel 1.1). Die so gegebene Grundlage bildet das Hintergrundgerüst der Kapitel zu den jeweiligen Kanzlerschaften (Kapitel 5. bis 11.). Bevor jedoch auf die formalen und informellen Prozesse im Bundeskanzleramt eingegangen werden kann, müssen die entscheidenden grundgesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, die überhaupt erst die zentrale Stellung des Bundeskanzlers begründen (Kapitel 2.). Dabei spielt vor allem Artikel 65 GG eine Rolle, der auch die Grundlage der Errichtung des Amtes darstellt. Die Kapitel zu den jeweiligen Kanzlerschaften sind, um eine gute Vergleichsmöglichkeit zu geben, prinzipiell gleich aufgebaut. [...] 2 Schulze-Fielitz, Helmuth: Der informale Verfassungsstaat. Berlin 1984, S. 12. 3 Der Untersuchungszeitraum der Arbeit endet mit der Bundestagswahl 2002.
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