Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Finanzmanagement / Internationale Kapitalmärkte ), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2003 erschütterte ein Skandal das Vertrauen der Aktionäre in ihre Aufsichtsräte. Die nach der Übernahmeschlacht von Mannesmann und Vodafone gezahlten Abfindungen und Pensionen in dreistelliger Millionenhöhe wurden als spektakulärer Vertrauensbruch gewertet. Vier der damaligen Aufsichtsräte müssen sich ab Oktober 2006 in dem wieder aufgerollten Verfahren wegen Untreuetaten vor Gericht verantworten. Der Aufsichtsrat war hinter dem Rücken der Aktionäre eine Koalition mit dem Vorstand eingegangen. Nach diesem Skandal begann die Suche nach einem Mittel, das die Aufsichtsräte wieder am einen Strang mit den Aktionären ziehen lässt. Der Aufsichtsrat sollte wieder nach einer Steigerung des langfristigen Unternehmenswerts streben. Die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in 1998 und des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK) in 2002 erweiterten die Aufgaben des Aufsichtsrats über die bisherige reine Überwachung hinaus um die Beratung der Geschäftsführung. Gleichzeitig wuchsen auch die Haftungsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder. Zur Lösung des Interessenproblems und um dem wachsenden Aufgabenbereich der Aufsichtsräte gerecht zu werden, bietet sich eine erfolgsorientierte Vergütung an. Fraglich ist allerdings, ob sich die in der Managementvergütung etablierten vielfältigen Formen variabler Vergütungen auch für den Aufsichtsrat eignen. Denn es besteht das Risiko, dass sich eine variable Vergütung kontraproduktiv auf die Arbeit des Aufsichtsrats auswirkt.