Ob und in welchem Umfang Beschränkungen gerechtfertigt sind, muss auf dem verfassungsrechtlichen Wege geklärt werden. Schranken der Forschungsfreiheit wie die Menschenwürde oder das Selbstbestimmungsrecht des Kindes müssen durch den Forschungsversuch zunächst berührt werden. Erst dann stellt sich die schwierige Frage einer interessengerechten Abgrenzung. Der Blick muss hierbei klar auf den Schutz des Minderjährigen gerichtet sein, als schwächstem Glied unserer Gesellschaft.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.