Im Mai 2003 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Änderungen des Corporate Governance Kodexes beschlossen. Die Änderungen betreffen die Offenlegung von Vorstandsbezügen im Jahresabschluss und Aktienoptionsprogramme. Die Regierungskommission wird sich in ihrer weiteren Tätigkeit mit den Themen Aufsichtsrat, Hauptversammlung und stärkere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer beschäftigen. Anstrengungen zu einer Verbesserung der Corporate Governance finden nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene statt.
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