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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Potsdam (Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, nach Artikel 38 des Grundgesetzes (GG), „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Dementsprechend sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gleichberechtigt (vgl. Hesse/Ellwein 1997). Im Widerspruch dazu steht z.B. Eilfort (2003, S. 565): „Die Inhaber hoher…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Potsdam (Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, nach Artikel 38 des Grundgesetzes (GG), „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Dementsprechend sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gleichberechtigt (vgl. Hesse/Ellwein 1997). Im Widerspruch dazu steht z.B. Eilfort (2003, S. 565): „Die Inhaber hoher Führungsämter in den Fraktionen des Deutschen Bundestages, in erster Linie die Fraktionsvorsitzenden, gehören zum politischen Spitzenpersonal der Republik“. Diese Diskrepanz scheint aufgrund der notwendigen arbeitsteiligen Strukturen im Fraktionsparlament Deutscher Bundestag schlüssig. Fraglich ist jedoch inwieweit die Organe der Fraktion andererseits dazu beitragen, diese „Lücke“ zu schließen. Es stellt sich u.a. folgende Fragen: Wird der zweifelsohne für die Effektivierung der Parlaments- bzw. Fraktionsarbeit notwenige Preis, des stärkeren Einflusses und das Plus an Gestaltungsmöglichkeiten ausgewählter Fraktionsmitglieder, durch den Vorbehalt der (mehrheitlichen) Zustimmung der Fraktionsversammlung relativiert? Bestimmt die Fraktionsversammlung – wie in den Geschäftsordnungen vorgesehen – das Leitbild der Fraktion oder geschieht das in der Praxis eher in kleineren informellen Zirkeln? Der Beantwortung dieser Kernfragen soll sich zunächst einmal durch die Betrachtung der Strukturen von Fraktionen im Deutschen Bundestag genähert werden. Darauf aufbauend gilt die Aufmerksamkeit der Einbeziehung der Organe der Fraktion sowie auch der einzelnen Parlamentarier in den fraktionsinternen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess. Dies beinhaltet auch eine kurze Thematisierung der so genannten Fraktionsdisziplin, um das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Fraktionsführung zu skizzieren.