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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das französische Ancien Règime ist ein typisches Beispiel einer europäischen Erbmonarchie. Dieser Status sollte sich auch bis zur Revolution 1789 nicht ändern. Doch was bedeutete dies für die Staatsspitze und deren Regierungsausübung? Theoretisch war die Verfassung Frankreichs eine strikt monarchische. Die oberste Gewalt lag beim König oder bei Minderjährigkeit bei einem Regenten. Es handelte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das französische Ancien Règime ist ein typisches Beispiel einer europäischen Erbmonarchie. Dieser Status sollte sich auch bis zur Revolution 1789 nicht ändern. Doch was bedeutete dies für die Staatsspitze und deren Regierungsausübung? Theoretisch war die Verfassung Frankreichs eine strikt monarchische. Die oberste Gewalt lag beim König oder bei Minderjährigkeit bei einem Regenten. Es handelte sich hierbei also um eine Alleinherrschaft bzw. absolutistischen Herrschaft eines einzelnen Mannes. Die Machtbefugnisse des Königs waren enorm. Er entschied über Krieg und Frieden, durfte Gesetze erlassen, war oberster Richter, konnte die Generalstände nach Belieben einberufen und besaß das alleinige Münzrecht. Dabei kann man sich nur schwer vorstellen, wie ein einziger Mann all diese Aufgaben bewältigen konnte. Es war tatsächlich auch so, dass dieser strikte Absolutismus durch äußere und innere Faktoren mehrfach abgeschwächt wurde. Seien es spezielle Privilegien von Städten, Provinzen und Ständen, durch die Weite des Landes bedingte, Kommunikationsprobleme oder auch durch die ungenügende Überwachung der Ausführung von königlichen Befehlen und Gesetzen. Der König entwickelte sich vorerst also vielmehr zu einer Art Schiedsrichter, der zwischen Gesellschaftsgruppen vermittelte und Machträume an Vertrauenswürdige übertrug. Im 17. und 18. Jahrhundert veränderte sich letztendlich diese „gemäßigte Monarchie“ (Mager, S.109) zu einer „unumschränkten Monarchie“ (Mager, S.111), in der die absolutistische Alleinherrschaft ihre Hochzeit erlebte. Nichtsdestotrotz war es auch in dieser Zeit unumgänglich einen funktionierenden Verwaltungsapparat zu besitzen. Dazu nahm man entweder alte Verwaltungsinstitutionen und restaurierte sie, oder man schuf neuartige, administrative Instanzen, deren Aufgabenbereiche sich teilweise mit denen der Alten überlagerten. Hierbei wird schon eines der größten verwaltungstechnischen Probleme deutlich. Denn war es für die Administration des französischen Königsreich typisch, dass keine klaren Grenzen zwischen verschiedenen Verwaltungseinrichtungen gezogen wurden. Um dieses Problem genauer zu analysieren und ein Grundverständnis über neuzeitliche Verwaltungsmaßnahmen Frankreichs vom 15. bis zum 18. Jahrhundert zu vermitteln, möchte ich im Folgenden einen kurzen Überblick über die Administration im Ancien Règime geben.