Mit Gesetz vom 11. Juli 1922 erhielten Frauen in Deutschland erstmals Zugang zu beiden Staatsexamina und damit zu den juristischen Berufen. Seitdem haben Frauen das Recht geprägt, Recht gesprochen und sich sowie anderen Recht erkämpft. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums im Jahr 2022 wurden im Rahmen einer interdisziplinären Tagung für junge Wissenschaftler:innen an der Universität Heidelberg folgende Fragen beleuchtet: Wie stellte sich der Weg zu der Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen dar? Wo stehen wir nun 100 Jahre später? Was kann und soll noch erreicht werden? Die Tagung wurde organisiert von fünf akademischen Mitarbeiterinnen der Juristischen Fakultät in Kooperation mit der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg. Mit Beiträgen von Wiebke Blanquett, M.A., LL.M.; Dr. Gesche Brand; Pola Brünger; Elisabeth Dux; Johanna Groß; Charlotte Heppner; Julia Kraft; Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl; Rebecca Militz; Johanna Mittrop, Maîtr. en droit (Paris II), LL.M. (London); Sina Ness; Lea Rabe; Jun.-Prof. Dr. Bettina Rentsch, LL.M. (Michigan); Susanna Roßbach; Dr. Aqilah Sandhu, AkadR'in a.Z.; Dr. Martin Schwamborn, AkadR a. Z. und Ida Westphal.
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