Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: sehr gut, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Eziehungswissenschaften), Veranstaltung: Bildungsbegriffe aus der Antike und dem Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Beschäftigt man sich mit der Frauenbildung im Mittelalter, so stößt man zunächst auf das Problem, dass dieses Thema sehr weit gefasst ist. Im Allgemeinen meint man mit dem Mittelalter einen Zeitabschnitt von rund 1.000 Jahren, nämlich ungefähr vom Jahr 500 bis zum Jahr 1500 n.Chr. Hinzu kommt, dass es in dieser Zeit nicht nur einen großen „Staat“, wie etwa in der Antike das Römische Reich, sondern mehrere große und viele kleine Herrschaftsgebiete gab, die in ihrer politischen, geographischen und religiösen Struktur oft sehr verschieden waren. Außerdem war die mittelalterliche Gesellschaft stark hierarchisch geprägt und in Stände unterteilt, die einen sozialen Aufstieg erheblich schwieriger machen als etwa im Römischen Reich. Dies alles hat zur Folge, dass es die typische Frau des Mittelalters nicht gab, sondern auch hier verschiedene Gruppen zu betrachten sind. Zusammen mit der sehr unterschiedlichen Quellenlage zu den Gruppen wird deutlich, dass in der vorliegenden Arbeit kein detaillierter Blick auf sämtliche Formen der Frauenbildung im Mittelalter, sondern lediglich auf einzelne Aspekte geworfen werden kann. Ich gehe daher vor allem auf den deutschen Sprachraum, Frauen an den Höfen und die Zeit des Spätmittelalters1 ein, werde aber natürlich die übrigen Bereiche nicht gänzlich außer Acht lassen. Das Ziel dieser Arbeit ist zu zeigen, dass anhand der behandelten Beispiele trotz aller Probleme doch eine gemeinsame Grundtendenz innerhalb der Frauenbildung des Mittelalters erkennbar ist. Insbesondere wird geklärt werden, ob der Frauenbildung des Mittelalters die Erziehung hin zu einem gebildeten Menschen im Sinne des boethianischen Personenbegriffs oder der viktorinischen Personenbeschreibung zugrunde liegt. Die wesentlichen Eigenschaften einer boethianischen Person sind „Substantialität“ (in-sich und- aus-sich existieren) und „Vernunft“. Eine viktorinische Person besitzt darüber hinaus noch die Eigenschaft „Relationalität“ (sich vom anderen her erkennen und anzuerkennen). Die viktorinischen Personenbeschreibung stellt aber nicht nur eine Erweiterung des boethianischen Personenbegriffs dar, sondern hier werden „Substantialität“ und „Vernunft“ und das ist das entscheidende von der „Relationalität“ her betrachtet. [...]