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Die Ansicht, daß die Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert von unbeschränkter individueller Freiheit als Prinzip des Privatrechts ausging, ist weit verbreitet. Sibylle Hofer zeigt, daß es sich bei dieser Annahme um einen Mythos handelt. Nicht Freiheit ohne Grenzen, sondern vielmehr die Vorstellung von Freiheit in Grenzen kennzeichnet die Privatrechtswissenschaft jener Zeit. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin aufgrund einer Analyse von Stellungnahmen zum Prinzip der Vertragsfreiheit. Dabei kann sie sich nicht auf ausdrückliche Äußerungen zu Privatautonomie und Vertragsfreiheit stützen, da…mehr

Produktbeschreibung
Die Ansicht, daß die Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert von unbeschränkter individueller Freiheit als Prinzip des Privatrechts ausging, ist weit verbreitet. Sibylle Hofer zeigt, daß es sich bei dieser Annahme um einen Mythos handelt. Nicht Freiheit ohne Grenzen, sondern vielmehr die Vorstellung von Freiheit in Grenzen kennzeichnet die Privatrechtswissenschaft jener Zeit. Zu diesem Ergebnis kommt die Autorin aufgrund einer Analyse von Stellungnahmen zum Prinzip der Vertragsfreiheit. Dabei kann sie sich nicht auf ausdrückliche Äußerungen zu Privatautonomie und Vertragsfreiheit stützen, da solche in privatrechtswissenschaftlichen Werken des 19. Jahrhunderts erstaunlicherweise fehlen. Stattdessen müssen grundsätzliche Positionen indirekt erschlossen werden. Sibylle Hofer untersucht daher die Diskussionen um römisches und deutsches Privatrecht sowie um einzelne dogmatische Fragen und vermittelt auf diese Weise einen Einblick in die vorherrschenden Ansichten über die prinzipielle Gestaltung des Privatrechts. In ihre Untersuchung bezieht sie auch die Nationalökonomie jener Zeit ein, in der die Grundsätze des Privatrechts intensiv erörtert wurden. Dieser Blick über die Grenzen der Rechtswissenschaft macht deutlich, daß die Gedanken der Ökonomen vielfach die juristische Debatte beeinflußten. Aus der Untersuchung ergeben sich verschiedene Auffassungen über die grundsätzliche Konzeption des Privatrechts. Abschließend ordnet Sibylle Hofer diese Auffassungen vier Grundmodellen zu, wobei Parallelen zwischen privatrechtstheoretischen Ansätzen des 19. und 20. Jahrhunderts deutlich werden. Geboren 1960; 1981-86 Studium der Rechtswissenschaften in München; 1989 zweites jur. Staatsexamen; 1992 Promotion; 1991-93 Wiss. Assistentin an der Universität Hannover, 1993-98 in Frankfurt am Main; 2000 Habilitation; zur Zeit Privatdozentin an der Universität Frankfurt am Main

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