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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ethik, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Pflege wird das Pflegepersonal immer wieder mit ethischen Fragen und Problemen konfrontiert. Sehr oft stehen sie vor Situationen, die eine Entscheidung nach dem richtigen Handeln abverlangt und ein Abwägen unterschiedlicher Werte und Interessen nötig macht. Einen solchen Fall stellen die freiheitsentziehenden Maßnahmen dar. Somit steht das Pflegepersonal immer wieder im Spannungsfeld zwischen ihren (eigenen) Schutzgedanken und dem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ethik, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Pflege wird das Pflegepersonal immer wieder mit ethischen Fragen und Problemen konfrontiert. Sehr oft stehen sie vor Situationen, die eine Entscheidung nach dem richtigen Handeln abverlangt und ein Abwägen unterschiedlicher Werte und Interessen nötig macht. Einen solchen Fall stellen die freiheitsentziehenden Maßnahmen dar. Somit steht das Pflegepersonal immer wieder im Spannungsfeld zwischen ihren (eigenen) Schutzgedanken und dem Freiheitsanspruch der Bewohner. Freilich gibt es nach dem Gesetz Vorgaben, nach denen das Pflegepersonal zu handeln hat, doch reichen diese oft für eine konkrete Entscheidung für oder gegen eine freiheitsentziehende Maßnahme nicht aus. Das Pflegepersonal ist trotz allem verpflichtet zwischen den zwei Rechtsgütern abzuwägen: der Fürsorgepflicht zur Bewahrung der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht auf persönliche Freiheit. Dieses Problem kann bei den Pflegekräften zu einem ethischen Konflikt führen, wobei es keine generelle Lösung geben kann sondern in der konkreten Situation die jeweiligen Interessen ausgehandelt, aber auch die jeweiligen Vor- und Nachteile beachtet werden müssen. Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen somit eine Gratwanderung des Pflegepersonals zwischen Schutzpflichten und dem Selbstbestimmungsrecht der Bewohner dar.