Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachfolgend soll die Frage beantwortet werden, inwiefern die Konstitutionen von Melfi den Reichsministerialen zur Festigung ihres Standes verhalfen und inwieweit weltliche und geistliche Fürsten überhaupt noch Funktionen innehatten oder ob sie durch das Einsetzen von Vertrauten in wichtige Ämter überflüssig wurden. In den Konstitutionen von Melfi erläuterte Friedrich II., dass er auch an Orten, wo er nicht anwesend sein kann, als gegenwärtig betrachtet werden soll. Das Einsetzen von Reichsministerialen als Verwaltungsinstrument kam hier besonders zur Geltung, da er durch sie wirkte. Anders, als Adlige mit eigenem Machtbestreben waren ihm Männer in der Funktion eines Ministerialen treu ergeben, was die Verwaltung seines Reiches in Abwesenheit vereinfachte. Bei den besagten Konstitutionen von Melfi handelte es sich um ein Gesetzeswerk, dass im September 1231 verkündet wurde. Die zunächst 219 Einzelgesetze sollten der Neuordnung des Königreichs Sizilien dienen und behandelte neben allgemeinem Verfahrens- und Prozessrecht auch Straf- und Verwaltungsrecht, sowie das Lehn- und Zivilrecht. Dieser Gesetzeskorpus entpuppte sich als erster mittelalterlicher Versuch einer umfassenden staatlichen Kodifizierung einer Rechtsordnung und wird hauptsächlich unter dem Namen "Liber Augustalis" verwendet.