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Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein (eBook, ePUB) - Wahrmann, Carl Christian
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Rostock (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: In der europäischen Geschichte der Neuzeit gibt es zwei Herrschaftsmodelle, die sich gegenüberstehen. Auf der einen Seite der Parlamentarismus, die Regierung durch Räte, ermächtigt durch Wahl oder Geburt, die über die Geschicke eines Landes abstimmen, auf der anderen Seite steht der Absolutismus, die unumschränkte Macht des Monarchen, der ohne rechtliche Bindung an menschliche Instanzen nach eigenem Ermessen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Rostock (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: In der europäischen Geschichte der Neuzeit gibt es zwei Herrschaftsmodelle, die sich gegenüberstehen. Auf der einen Seite der Parlamentarismus, die Regierung durch Räte, ermächtigt durch Wahl oder Geburt, die über die Geschicke eines Landes abstimmen, auf der anderen Seite steht der Absolutismus, die unumschränkte Macht des Monarchen, der ohne rechtliche Bindung an menschliche Instanzen nach eigenem Ermessen regieren kann. Beide Modelle konkurrierten häufig miteinander um die entscheidenden Machtpositionen. Zu Beginn der Epoche, am Beginn des 16. Jahrhunderts, dominieren republikanische Elemente, die später in weiten Teilen von fürstlicher Gewalt abgelöst wurden. Auch in Schleswig und Holstein lässt sich dieser Vorgang beobachten. Am Ende des Mittelalters sind die Stände die beherrschende Kraft im Lande. Sie wählen den Landesherrn, ihren Entscheidungen ist er in vielen Bereichen unterworfen. Erst nach mehr als zweihundert Jahren endet die Mitbestimmung der Stände. 1675 fand der letzte Landtag statt, ab diesem Zeitpunkt regierte der Herrscher ohne direkte Mitsprache der Einwohner. Nur wenige republikanische Territorien errreichten ihre Unabhängigkeit von fürstlicher Herrschaft. Die Schweiz und die nördlichen Niederlande sind hierfür die bekanntesten Beispiele. Da jedoch in den meisten Fällen keine Seite bereits in der Frühzeit dominierte, waren sowohl die Stände als auch der Fürst aufeinander angewiesen. Die Stände benötigten den Fürsten als oberste Instanz, die ihnen Schutz vor äußeren Feinden garantierte und die innere Odnung wahrte. Der Fürst war dafür auf „Rat und Hilfe“, besonders die Steuerbewilligung der Stände angewiesen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können. Die Möglichkeit, die eigenen Forderungen oder Bitten vorzubringen und gemeinsam Politik zu betreiben, war die Einberufung eines Landtages. Auf dieser Versammlung fanden die Verhandlungen statt, seine Entscheidungen waren verbindlich. Hier trafen sich der Landesherr oder sein Vertreter und die Stände zur Beratung. Im allgemeinen setzte sich die ständische Seite aus Vertretern der Geistlichkeit, des Adels und der Städte zusammen.