Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gehälter und Bonuszahlungen von Managern standen in den letzten Monaten stark im Fadenkreuz der Medien. Die größten Kritikpunkte waren die unangemessene Vergütungshöhe, ein ungesundes Verhältnis zwischen Leistungen und Gegenleistungen und das Setzen von Fehlanreizen. So sehen Finanzmarktexperten die horrenden Managergehälter und die umstrittenen Bonuszahlungen als einen Faktor, der zur Entstehung der Finanzmarktkrise beigetragen hat. Im September 2009 befragte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hierzu 250 Experten. Fast 90 Prozent sind der Meinung, dass eine Veränderung der Vergütungssysteme für Manager unbedingt notwendig ist. Als geeignete Maßnahmen um Fehlanreize bei der Vergütung zu verhindern, nannten rund 90 Prozent die Verlängerung von Haltefristen für Aktienoptionen und Malus-Regelungen, die bei Misserfolg zur Dezimierung der Leistungen führen. 82 Prozent der Befragten halten die Kopplung von Bonuszahlungen an andere Aspekte als an den Aktienkurs für geeignet um kurzfristig orientierte Managemententscheidungen zu hemmen. Rund drei Viertel der Finanzexperten sehen in der Ausweitung der Managerhaftung bei unternehmerischem Misserfolg eine erfolgsversprechende Maßnahme, während Obergrenzen für Bonuszahlungen oder die Kopplung der Bonuszahlungen an das Lohnniveau weniger wirkungsvoll gelten. Im alten Vergütungssystem von Finanzinstituten finden Risikoaspekte keine Berücksichtigung und führen somit zu einer falschen Anreizsystematik. Hohe kurzfristige Gewinne führten zu horrenden Bonuszahlungen, ohne Betrachtung der langfristig eingegangenen Risiken. Aufgrund dessen erließ das Financial Stability Forum (FSF) am 02.04.2009 die „Principles of Sound Compensation Practices“ und am 25.09.2009 die „Principles of Sound Compensation Practices - Implementation Standards“. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übersetzt diese in den Rundschreiben 22/2009 (BA) und 23/2009 (VA). Die Rundschreiben traten mit deren Veröffentlichung am 21.12.2009 in Kraft. Sie ersetzen die vergütungsrelevanten Regelungen des Rundschreibens 15/2009 (BA) über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) AT 7.1 Teilziffern 4 – 7. Zudem sind die Regelungen des FSF Gegenstand der Änderung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie). [...]